Gesundheitskarte

Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin in unserer Praxis immer Ihre Kranken-Versicherten-Karte mit.

Ab Oktober 2021 erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK). Wichtige medizinische Befunde können auf dieser neuen Karte gespeichert werden.

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist eine erweiterbare Versichertenkarte für gesetzlich Krankenversicherte. Sie ist ausgeführt als Chipkarte im Scheckkartenformat mit Lichtbild und ersetzt Ihre bisherige Krankenversichertenkarte.

Zukünftig werden alle Krankenkassen die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit der NFC-Technologie ausstellen. NFC steht für „Near Field Communication“ und bedeutet, dass der Datenaustausch kontaktlos erfolgen kann. Diese Funktion benötigen Sie zum Beispiel, wenn Sie sich mit Ihrer Gesundheitskarte in der eCare-App (elektronischen Patientenakte) einloggen möchten.

Datenschutz der elektronischen Gesundheitskarte

Den Umfang der Einträge und wer diese einsehen darf, bestimmen die Versicherten selbst. Die Versicherten haben das uneingeschränkte Recht, ihre Daten jederzeit wieder löschen zu lassen. Jede elektronische Gesundheitskarte (eGK) verfügt über eine persönliche Geheimzahl (PIN). Die Eingabe der PIN ist für die Nutzung der zukünftigen freiwilligen Anwendungen erforderlich.

Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) haben nur Personen mit einem speziellen Berechtigungsausweis (Heilberufsausweis), der mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ausgestattet ist, wie zum Beispiel Ärztinnen oder Ärzte, Apothekerinnen oder Apotheker, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten und Krankenhäuser (sog. Heilberufler).

Der Zugriff auf die sensiblen Daten ist nur möglich, wenn der Heilberufler seinen Heilberufsausweis und der Versicherte seine Gesundheitskarte zeitgleich im System nutzen.