Renten/Reha-Anträge

Reha über Rentenversicherung

Wir helfen bei der Beantragung

Der Antrag für eine medizinische Rehabilitation kann über die Rentenversicherung beansprucht werden, wenn die Erwerbstätigkeit aufgrund einer Krankheit nicht sichergestellt ist. Darunter fallen grundsätzlich alle Reha-Maßnahmen, die vor der Rente passieren – also während der Berufstätigkeit. Die Reha soll einen Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag ermöglichen.

Ob eine stationäre, teilstationäre oder ambulante Reha von Nöten ist, hängt vom Krankheitsbild ab. Generell genehmigt die gesetzliche Rentenversicherung eine stationäre Reha erst dann, wenn die ambulanten Leistungen nicht ausreichen, um das Reha-Ziel zu erreichen. Sie können als Patient den Wunsch über die Behandlung in einer spezifischen Reha-Einrichtung äußern, aber die letztendliche Entscheidung über die Rehaklinik trifft die Rentenversicherung in Abhängigkeit von wirtschaftlichen und medizinischen Aspekten.

Zuzahlungen sind von beiden Seiten zu leisten. Ein Versicherungsnehmer muss zum Beispiel bei einer stationären Behandlung im Rahmen einer Reha 10 € pro Tag zuzahlen, aber nicht länger als 28 Tage. Die bisher geleistete Krankenkassenzuzahlung wird berücksichtigt. Generell kann man sich von der Zusatzzahlung nicht befreien lassen, Zuschüsse in Form einer Kostenerstattung sind jedoch möglich.

Wie füllt man einen Reha- oder Renten- Antrag aus?

Für den Antrag einer Reha über die Rentenversicherung existieren versicherungsrechtliche Voraussetzungen. Die Übernahme von Kosten wird durch eine bestimmte Einzahlung von Pflichtbeiträgen innerhalb eines festen zeitlichen Rahmens gewährleistet. Dieser umfasst die Beiträge, die während sechs von 24 Monaten eingezahlt wurden.

Bevor ein Antrag gestellt werden kann, muss ein ärztliches Gutachten verfasst werden. Der Hausarzt begründet die medizinischen Erfordernisse der Maßnahme für den Reha-Antrag und definiert dabei Beschwerden und Symptome. Zusätzlich ist für die Antragstellung eine genaue Darlegung der erhofften Ziele erforderlich. Wir füllen den Antrag auf Anfrage gemeinsam mit unseren Patienten aus. Auch die Rentenversicherung leistet Hilfestellung beim Eintragen der wichtigen Informationen. Falls der Arztbericht fehlt, schaltet der Kostenträger einen ärztlichen Gutachter ein.